Standrohre sind Armaturen, die der zeitlich befristeten Wasserentnahme aus dem Versorgungsnetz dienen.
Mögliche Nutzer sind:
1. Baufirmen (Bauwasserversorgung) |
2. Marktbetreiber (für Trinkwasserversorgung) |
3. Zirkus und |
4. Privatpersonen |
Eine Poolbefüllung durch Standrohre ist nicht zulässig.
Der ausgefüllte Antrag muss mindestens 2 Wochen vor geplanter Ausleihe
eingehen. Den ausgefüllten Antrag bitte einreichen per Mail an: zaehlerlager_sws@swsn.de oder per Fax an
0385/633 3404
Mindestens 2 Tage vor Empfang des Standrohres ist im Kundencenter in der
Kasse in der Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin, eine Kaution in Höhe von 500 € zu
leisten. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die Kaution auf das folgende
Konto der WAG zu überweisen:
IBAN: DE56 1405 2000 1719 9044 10
BIC: NOLADE31LWL
Betreff:
Standrohr Kaution Firmenname oder Name Privatperson
Die
Kaution wird bei der Rechnungslegung verrechnet.
Um ein Standrohr ausleihen zu können, muss der (Firmen-)Kunde folgende Dokumente vorlegen:
1. |
Schriftlicher Auftrag der beauftragenden Firma auf Kopfbogen mit Angabe |
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a) |
der Baumaßnahme und dem voraussichtlichen Zeitraum |
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b) |
Name, Anschrift, Bankverbindung der Firma und Name des
Geschäftsführers, |
2. |
Einzahlungsbeleg der Kasse der Stadtwerke für die hinterlegte Kaution
bzw. ein Nachweis für die vorgenommene Überweisung, |
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3. |
Eine vom Geschäftsführer unterschriebene Vollmacht, die die abholende
Person zur Unterschrift im Namen der beauftragenden Firma auf dem
Vertragsformular berechtigt und |
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4. |
Personalausweis des Abholers. |
Auch der Privatkunde muss einen
schriftlichen Auftrag, den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg und den
Personalausweis vorlegen.
Folgende Entgelte werden erhoben
·
Ausleihe (Entgelt beträgt: 155,15 € brutto (145,00
€ netto)
·
Ausleihe mit Aufbau/Abbau des Standrohres durch
WAG
(Entgelt beträgt: 278,20 € brutto (260,00 € netto)
· Ausleihe mit Aufbau/Abbau des Standrohres durch WAG und Beprobung entsprechend TVO (Entgelt beträgt: 563,80 € brutto (500,00 € netto)
Zusätzlich wird
das verbrauchte Wasser in m³ und die entsprechende Schmutzwassermenge in m³ in Rechnung
gestellt.
Die Standrohrausgabe erfolgt im Zählerlager: Pampower Str. 50, 19061
Schwerin, Tel. 0385/633-3361 oder -3309.
Öffnungszeiten von Montag bis Freitag
von 07:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung.
Der Vertrag endet bei Rückgabe,
spätestens zum 31.01. des Folgejahres. Das Standrohr ist sofort unaufgefordert
zurückzugeben.
Alle weiteren Vertragsbedingungen
entnehmen Sie bitte dem Vertrag.